Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitslose bekommen Geld geschenkt Klageflut soll Hartz IV revolutionieren

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Beitrag von Willi Schartema Mo 15 Feb 2016 - 9:01

Von weniger als 404 Euro im Monat kann man nicht leben. "Existenzminimum" nennt das der Gesetzgeber und hat den Hartz-IV-Regelsatz deshalb auf genau diese 404 Euro festgelegt. Trotzdem müssen rund fünf Prozent aller Arbeitslosen mit weniger leben, weil das Jobcenter ihnen die Leistungen kürzt - zum Beispiel für einen versäumten Termin. Das sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, meint die neuen Initiative "sanktionsfrei.de". Sie will eine Klageflut auslösen und lockt Arbeitslose mit Geldgeschenken.
von Ludwig Bundscherer, MDR INFO
weiter: http://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/sanktionsfrei100.html

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1977/

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