Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig

Nach unten

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - italienischer Staatsangehöriger - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Ermessensleistung Vorläufig

Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Feb 2016 - 15:56

 Hilfe zum Lebensunterhalt im einstweiligem Rechtsschutz für italienischem Antragsteller ( Anlehnung an LSG, BB, Beschluss v. 21. Dezember 2015 – L 25 AS 3035/15 B ER ).


Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.01.2016 - L 28 AS 3053/15 B ER


Leitsatz ( Redakteur )

1. Der Antragsteller kann sich als italienischer Staatsangehöriger für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II auch nicht auf das Gleichbehandlungsgebot des Art.1 des Europäischen Fürsorgeabkommens vom 11. Dezember 1953 (EFA) berufen, denn nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 03. Dezember 2015 – B 4 AS 59/13 R –, vgl. Terminbericht Nr. 54/15) steht diesem der von der Bundesregierung am 19. Dezember 2011 erklärte Vorbehalt nach Art. 16 Abs. b EFA entgegen, der formell und materiell wirksam ist.

2. Zwar bleiben Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII weiterhin möglich und sind vom Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 EFA umfasst; letzteres setzt aber voraus, dass sich ein Antragsteller weiterhin auf ein Aufenthaltsrecht berufen kann (vgl. BSG; Urteil vom 03. Dezember 2015 – B 4 AS 59/13 R -, vgl. Terminbericht Nr.54/15), was vorliegend nicht der Fall ist.

3. Damit kann der Antragsteller nach Maßgabe der jüngsten Rechtsprechung des 4. und 14. Senats des BSG (vgl. Urteile vom 03. und 16. Dezember 2015, Terminberichte Nr. 54 und 61/15; anderer Auffassung: Sozialgericht Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 ) allenfalls Leistungen des Beigeladenen nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII beanspruchen, der nach § 75 Abs. 2 2. Alt., Abs. 5 SGG im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten ist (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2015 – L 25 AS 3035/15 B ER ).

4. Zwar ist der Antragsteller wegen der fehlenden Freizügigkeitsberechtigung aufgrund des § 23 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. SGB XII auch von einem Rechtsanspruch auf Leistungen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen. Diesem Personenkreis sind jedoch Leistungen nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII im Ermessenswege zu erbringen. Danach kann Sozialhilfe geleistet werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Die Regelung räumt dem Sozialhilfeträger dem Grunde und der Höhe nach auf der Rechtsfolgenseite Ermessen ein.
5. Im Falle eines – wie hier – verfestigten Aufenthalts – über sechs Monate – ist dieses Ermessen jedoch aus Gründen der Systematik des Sozialhilferechts und der verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG in dem Sinne auf Null reduziert, dass regelmäßig zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zu erbringen ist.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182637&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1958/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - vorläufiger Rechtsschutz - rumänische Staatsangehörige - Aufenthalt zur Arbeitsuche - Aufenthalt zur Berufsausbildung - Anpassungsqualifizierung - Daueraufenthaltsrecht -
» Einstweiliger Rechtsschutz; Streit über die Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an griechische Staatsangehörige; Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II; Erbringung vorläufiger Leistungen bei
» Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Europarechtswidrigkeit
» Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Anwendbarkeit auf Unionsbürger - Arbeitnehmereigenschaft ?- Glaubhaftmachung der tatsächlic
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Sozialhilfe - Erwerbsfähigkeit - Antrag nach § 16 Abs 2 S 1 SGB I - zuständiger Leistungsträger § 18 Abs 1 SGB II Kenntniserlangung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten