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Das Rechtsvereinfachungsgesetz soll auf den Weg gebracht werden
Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, dass 9. SGB II-ÄndG wird nun „Entbürokratisierung“ des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken ob es noch den Arbeitstitel „SGB II - Entbürokratisierungsgesetz“ erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG –Rechtsprechung ausgehebelt werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB II’er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden.
Daher der Hinweis, es handelt sich nicht um ein Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II’lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.
Daher empfehlen wir nochmal einen Blick auf die Tacheles Fachstellungnahme in der wir das weitgehend ausgearbeitet haben, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf
Diese als Ausschussdrucksache mit 19 Seiten: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_18_11_484.pdf
SZ zu den geplanten SGB II Änderungen: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/buerokratie-wie-nahles-die-jobcenter-buerokratie-zerschlagen-will-1.2833387
2. Fahrplan zum Rechtsverschärfungsgesetz
=====================================
Hier nun der konkrete Fahrplan zu den geplanten SGB II – Änderungen:
Kabinett 03.02.2016
Bundesrat, 1. Durchgang 18.03.2016
Bundestag, 1. Lesung 14.04.2016
Bundestag, 2. + 3. Lesung 09.06.2016
Bundesrat, 2. Durchgang 08.07.2016
Inkrafttreten 01.08.2016
Konkret, soll somit das SGB II – Verschärfungsgesetz zum 01.08. 2016 in Kraft treten.
3. Die geplante Änderungen
============================
Gegenüber dem vorherigen Referentenentwurf vom 12.10.2015 gibt es in der nun bekannt geworden Version vom 02.12.2015 ein paar Änderungen. Offensichtlich ist schon mal, dass die geplanten Regelungen zur temporären Bedarfsgemeinschaft wieder draußen sind.
Hier hat der bisherige Protest wohl schon Erfolg gezeigt!
Diese dazustellen, ist mir in der Kürze der Zeit nicht möglich. Ob allerdings die Version vom 02.12.2015 die ist, die nächste Woche dem Kabinett vorgelegt wird ist uns nicht bekannt. Kann sich also noch ändern.
Hier geht es nun zum Referentenentwurf vom 02.12.2015: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Entwurf_9_SGBIIAEndG_Stand_2.12.15.pdf
und hier zu einem Vergleich alter Referentenentwurf und neuer, so werden die gewollten Änderungen am deutlichsten: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/9_SGB_II_Vergleich_GE_RefE.pdf
4. Abschließende Bemerkung
=========================
Die kritische Debatte um die geplanten Änderungen haben schon was genutzt, das reicht aber nicht. Die Debatte muss weitergehen und der Druck erhöht werden. Dazu möchte ich auffordern. Ich möchte aber auch auffordern, an dem bundesweiter Aktionstag am 10. März unter dem Motto: Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen! Sich zu beteiligen. Mehr dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1949/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1953/
Willi S
Daher der Hinweis, es handelt sich nicht um ein Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II’lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.
Daher empfehlen wir nochmal einen Blick auf die Tacheles Fachstellungnahme in der wir das weitgehend ausgearbeitet haben, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf
Diese als Ausschussdrucksache mit 19 Seiten: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_18_11_484.pdf
SZ zu den geplanten SGB II Änderungen: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/buerokratie-wie-nahles-die-jobcenter-buerokratie-zerschlagen-will-1.2833387
2. Fahrplan zum Rechtsverschärfungsgesetz
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Hier nun der konkrete Fahrplan zu den geplanten SGB II – Änderungen:
Kabinett 03.02.2016
Bundesrat, 1. Durchgang 18.03.2016
Bundestag, 1. Lesung 14.04.2016
Bundestag, 2. + 3. Lesung 09.06.2016
Bundesrat, 2. Durchgang 08.07.2016
Inkrafttreten 01.08.2016
Konkret, soll somit das SGB II – Verschärfungsgesetz zum 01.08. 2016 in Kraft treten.
3. Die geplante Änderungen
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Gegenüber dem vorherigen Referentenentwurf vom 12.10.2015 gibt es in der nun bekannt geworden Version vom 02.12.2015 ein paar Änderungen. Offensichtlich ist schon mal, dass die geplanten Regelungen zur temporären Bedarfsgemeinschaft wieder draußen sind.
Hier hat der bisherige Protest wohl schon Erfolg gezeigt!
Diese dazustellen, ist mir in der Kürze der Zeit nicht möglich. Ob allerdings die Version vom 02.12.2015 die ist, die nächste Woche dem Kabinett vorgelegt wird ist uns nicht bekannt. Kann sich also noch ändern.
Hier geht es nun zum Referentenentwurf vom 02.12.2015: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Entwurf_9_SGBIIAEndG_Stand_2.12.15.pdf
und hier zu einem Vergleich alter Referentenentwurf und neuer, so werden die gewollten Änderungen am deutlichsten: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/9_SGB_II_Vergleich_GE_RefE.pdf
4. Abschließende Bemerkung
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Die kritische Debatte um die geplanten Änderungen haben schon was genutzt, das reicht aber nicht. Die Debatte muss weitergehen und der Druck erhöht werden. Dazu möchte ich auffordern. Ich möchte aber auch auffordern, an dem bundesweiter Aktionstag am 10. März unter dem Motto: Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen! Sich zu beteiligen. Mehr dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1949/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1953/
Willi S
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