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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Nachzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses als laufende Einnahme - Anm. v. Dr. Thomas Harks zu BSG v. 24.4.2015

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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Jan 2016 - 9:41

Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urteil vom 24.04.2015 - [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=B 4 AS 32%2F14 r&suche=B 4 AS 32%2F14 R]B 4 AS 32/14 R[/url] - http://dejure.org/2015,8304
Autor: Dr. Thomas Harks, Ministerialrat
Normen: § 144 SGG, § 11 SGB 2
Zitiervorschlag: Harks, jurisPR-SozR 1/2016 Anm. 1
Quelle: juris - http://tinyurl.com/z23hyaz
Nachzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses als laufende Einnahme
Leitsatz
Für die Qualifizierung einer Einnahme als im Zuflussmonat zu berücksichtigende laufende Einnahme reicht es aus, wenn diese nach dem ihr zugrundeliegenden Rechtsgrund regelmäßig zu erbringen gewesen wäre, auch wenn sie tatsächlich erst in einem Gesamtbetrag nach der Beendigung des Rechtsverhältnisses erbracht wird.
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1943/


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