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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 19 Jan 2016 - 11:14

SG Trier, Gerichtsbescheid v. 03.08.2015 - S 5 AS 150/15




Versagung von ALG 2 bei unbegründeter Weigerung der Kindesmutter zur Benennung des Kindesvaters

Leitsätze ( Juris )



1. Die hilfebedürftige Mutter eines minderjährigen Kindes muss im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB 1 dem Leistungsträger (Jobcenter) den ihr bekannten Vater des Kindes benennen, damit mögliche Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden können.

2. Weder das Persönlichkeitsrecht der Mutter, noch der Umstand, dass der Kindsvater angeblich wegen einer Gewalttat inhaftiert ist, berechtigen dazu, diese Auskunft zu verweigern.

3. Die gesetzliche Wertung in § 3 Absatz 3 Unterhaltsvorschussgesetz mit der grundsätzlichen Verpflichtung bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken, ist zu beachten.

Quelle: http://mjv.rlp.de/de/startseite/

Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/

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