Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine

Nach unten

Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine  Empty Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine

Beitrag von Willi Schartema Di 19 Jan 2016 - 10:46

grundsätzliche Bedeutung.



Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 19.10.2015 - L 4 AS 878/15 NZB - rechtskräftig
Keine Verfassungswidrigkeit von Sanktionen



Leitsatz ( Redakteur )

Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Minderung des Alg II-Anspruchs der Ast. nach §§ 32, 31a Abs 3, § 31b SGB II bestehen nicht ( Anlehnung an BSG, Urteil v. 29. April 2015 – B 14 AS 19/14 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182463&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine Berufung per e-mail und PDF Bayer. Landessozialgericht Beschluss vom 24. Februar 2012 - L 8 SO 9/12 B ER Hierzu hat das Bayerische Landessozialgericht durch eine neuere Entscheidung Klarheit geschaffen.
» Ein Eingliederungsverwaltungsakt, der ohne Ermessenserwägungen eine von der gesetzlichen Regellaufzeit(§ 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II) abweichende Geltungsdauer von sieben Monaten anordnet, ist rechtswidrig ( vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 -
» Allein aus dem Umstand, dass das Jobcenter Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs 7 SGB II direkt an den Vermieter überweist, ergibt sich kein eigener einklagbarer Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das Jobcenter.
» Eine Bearbeitungszeit von mehr als drei Wochen ist vor dem Hintergrund, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Antragstellers sich im Vergleich zum unmittelbar vorangegangenen Bewilligungszeitraum nicht veränderten, als
» Eine Bedarfsunterdeckung von 109,- Euro monatlich ist für einen vorübergehenden Zeitraum zumutbar und erfordert insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit einer vorläufigen Regelung die Hauptsache nicht tatsächlich oder faktisch vorweggenommen werden soll

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten