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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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BA begrenzt die Darlehensaufrechnung auf 10 % des Regelsatzes
Nach Weisung der BA dürfen Darlehen kulminiert in Höhe von bis zu 30 % des Regelsatzes aufgerechnet werden. Diese Weisung ist rechtswidrig und eine Reihe von Gerichten haben dies exakt so entschieden.
Vom Tacheles aus haben wir zu dem Thema immer wieder Druck gemacht, das Thema medial, in unseren Fortbildungen, und auch in der Beratung thematisiert.
Aktuell haben wir dazu eine Anfrage an die BA gemacht, diese dokumentieren wir hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechung__Anschreiben_BA_28.12.15.pdf , dazu wurde jetzt geantwortet, dass nunmehr die Darlehensaufrechnung auf 10 % begrenzt sei und das dahingehend alsbald die Weisungen geändert werden. Die Antwort gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechnung__Antwort_BA_12.01.2015.pdf
In der Beratungspraxis kann sich jetzt auf diese Antwort der BA bezogen und diese auch Sachbearbeitern vorgelegt werden. Auch Anfragen an JC, die oft rechtswidrige Verwaltungspraxis zu beenden, können darauf gestützt werden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1947/
Willi S
Vom Tacheles aus haben wir zu dem Thema immer wieder Druck gemacht, das Thema medial, in unseren Fortbildungen, und auch in der Beratung thematisiert.
Aktuell haben wir dazu eine Anfrage an die BA gemacht, diese dokumentieren wir hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechung__Anschreiben_BA_28.12.15.pdf , dazu wurde jetzt geantwortet, dass nunmehr die Darlehensaufrechnung auf 10 % begrenzt sei und das dahingehend alsbald die Weisungen geändert werden. Die Antwort gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechnung__Antwort_BA_12.01.2015.pdf
In der Beratungspraxis kann sich jetzt auf diese Antwort der BA bezogen und diese auch Sachbearbeitern vorgelegt werden. Auch Anfragen an JC, die oft rechtswidrige Verwaltungspraxis zu beenden, können darauf gestützt werden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1947/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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