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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BA begrenzt die Darlehensaufrechnung auf 10 % des Regelsatzes

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 BA begrenzt die Darlehensaufrechnung auf 10 % des Regelsatzes Empty BA begrenzt die Darlehensaufrechnung auf 10 % des Regelsatzes

Beitrag von Willi Schartema So 17 Jan 2016 - 17:36

Nach Weisung der BA dürfen Darlehen kulminiert in Höhe von bis zu 30 % des Regelsatzes aufgerechnet werden. Diese Weisung ist rechtswidrig und eine Reihe von Gerichten haben dies exakt so entschieden.
Vom Tacheles aus haben wir zu dem Thema immer wieder Druck gemacht, das Thema medial, in unseren  Fortbildungen, und auch in der Beratung thematisiert.
Aktuell haben wir dazu eine Anfrage an die BA gemacht, diese dokumentieren wir hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechung__Anschreiben_BA_28.12.15.pdf , dazu wurde  jetzt geantwortet, dass nunmehr die Darlehensaufrechnung auf 10 % begrenzt sei und das dahingehend alsbald die Weisungen geändert werden.  Die Antwort gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechnung__Antwort_BA_12.01.2015.pdf
In der Beratungspraxis kann sich jetzt auf diese Antwort der BA bezogen und diese  auch Sachbearbeitern vorgelegt werden. Auch Anfragen an JC,  die oft rechtswidrige Verwaltungspraxis zu beenden, können darauf gestützt werden.

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1947/

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