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Für den Enkel ein Sparbuch anlegen?
Ein Sparbuch für den Enkel? Ja! Aber wenn die Eltern des Kindes auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, sollte die Großmutter lieber Inhaberin der Sparanlage bleiben und ihren Enkel lediglich als Begünstigten benennen.
Quelle: http://www.volksstimme.de/leser/20160104/arbeitslosengeld-fuer-den-enkel-ein-sparbuch-anlegen
Rechtstipp: Die Prüfung der Hilfebedürftigkeit (§ 9 SGB II) bei vorhandenem Sparvermögen hat sich an der Verfügungsberechtigung zu orientieren. Bei Sparbüchern muss sich der Hilfebedürftige nicht am Rechtsschein der Kontoinhaberschaft festhalten lassen ( i. d. S. SG Karlsruhe, Urt. v. 16.10.2014 - S 13 AS 735/14; SG Gießen, Urteil vom 15.07.2014 - S 22 AS 341/12; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.04.2012, L 9 AS 695/08 sowie LSG Hamburg, Urteil vom 25.08.2011- L 5 AS 33/08 ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1943/
Willi S
Quelle: http://www.volksstimme.de/leser/20160104/arbeitslosengeld-fuer-den-enkel-ein-sparbuch-anlegen
Rechtstipp: Die Prüfung der Hilfebedürftigkeit (§ 9 SGB II) bei vorhandenem Sparvermögen hat sich an der Verfügungsberechtigung zu orientieren. Bei Sparbüchern muss sich der Hilfebedürftige nicht am Rechtsschein der Kontoinhaberschaft festhalten lassen ( i. d. S. SG Karlsruhe, Urt. v. 16.10.2014 - S 13 AS 735/14; SG Gießen, Urteil vom 15.07.2014 - S 22 AS 341/12; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.04.2012, L 9 AS 695/08 sowie LSG Hamburg, Urteil vom 25.08.2011- L 5 AS 33/08 ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1943/
Willi S
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