Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Keine Übernahme von Arzneimittelkosten als Sonderbedarf ( Ohrentropfen - nicht verschreibungspflichtige Arznei- oder Heilmittel )
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Keine Übernahme von Arzneimittelkosten als Sonderbedarf ( Ohrentropfen - nicht verschreibungspflichtige Arznei- oder Heilmittel )
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.12.2015 - L 4 AS 478/14 NZB - rechtskräftig
Diabetes mellitus verursacht weder einen erhöhten Kalorienbedarf noch einen anderen Ernährungsmehrbedarf iSv § 21 Abs. 5 SGB II.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Nach dem BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, Az.: B 4 AS 6/13 R kann unabweisbar im Sinne des Grundsicherungsrechts wegen der Subsidiarität dieses Leistungssystems ein medizinischer Bedarf demnach grundsätzlich nur dann sein, wenn nicht die gesetzliche Krankenversicherung oder Dritte zur Leistungserbringung, also zur Bedarfsdeckung, verpflichtet sind. Die Frage, ob Kosten für Arzneimittel als Teil einer Krankenbehandlung übernommen werden, muss der Leistungsberechtigte zunächst gegenüber seiner Krankenkasse klären. Hinsichtlich der therapeutischen Notwendigkeit einer bestimmten Krankenbehandlung und den Anforderungen an ihren Nachweis gelten für Leistungsempfänger nach dem SGB II keine anderen Voraussetzungen als für die übrigen gesetzlich Krankenversicherten (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010, Az.: B 14 AS 44/09 R ).
2. Die übrigen Kosten für Gesundheitspflege, die u.a. für medizinisch notwendige, aber nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckte Arzneimittel unter dem Gesichtspunkt der Eigenverantwortung der gesetzlich Krankenversicherten auch von SGB II-Leistungsbeziehern selbst zu zahlen sind, sind – solange keine Kosten geltend macht, die über das hinausgehen, was für die übrigen Kosten für Gesundheitspflege im Regelbedarf vorgesehen ist – in der Regelleistung abgebildet.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178775&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso zum Ausschluss der Übernahme von Arzneimittelkosten durch den Grundsicherungsträger - SG Neuruppin, Gerichtsbescheid v. 12.10.2015 - S 26 AS 259/11
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1943/
Willi S
Diabetes mellitus verursacht weder einen erhöhten Kalorienbedarf noch einen anderen Ernährungsmehrbedarf iSv § 21 Abs. 5 SGB II.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Nach dem BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, Az.: B 4 AS 6/13 R kann unabweisbar im Sinne des Grundsicherungsrechts wegen der Subsidiarität dieses Leistungssystems ein medizinischer Bedarf demnach grundsätzlich nur dann sein, wenn nicht die gesetzliche Krankenversicherung oder Dritte zur Leistungserbringung, also zur Bedarfsdeckung, verpflichtet sind. Die Frage, ob Kosten für Arzneimittel als Teil einer Krankenbehandlung übernommen werden, muss der Leistungsberechtigte zunächst gegenüber seiner Krankenkasse klären. Hinsichtlich der therapeutischen Notwendigkeit einer bestimmten Krankenbehandlung und den Anforderungen an ihren Nachweis gelten für Leistungsempfänger nach dem SGB II keine anderen Voraussetzungen als für die übrigen gesetzlich Krankenversicherten (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010, Az.: B 14 AS 44/09 R ).
2. Die übrigen Kosten für Gesundheitspflege, die u.a. für medizinisch notwendige, aber nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckte Arzneimittel unter dem Gesichtspunkt der Eigenverantwortung der gesetzlich Krankenversicherten auch von SGB II-Leistungsbeziehern selbst zu zahlen sind, sind – solange keine Kosten geltend macht, die über das hinausgehen, was für die übrigen Kosten für Gesundheitspflege im Regelbedarf vorgesehen ist – in der Regelleistung abgebildet.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178775&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso zum Ausschluss der Übernahme von Arzneimittelkosten durch den Grundsicherungsträger - SG Neuruppin, Gerichtsbescheid v. 12.10.2015 - S 26 AS 259/11
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1943/
Willi S
Ähnliche Themen
» Keine Übernahme der Mietschulden, da es zweifelhaft sei, ob bei Übernahme der Schulden die Unterkunft noch gesichert werden könne. Zum einen sei der Vermieter an der Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht interessiert, zum anderen sei der Mietvertrag
» § 28 Abs. 4 SGB II umfasst nicht die Übernahme von Fahrkosten für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.
» Keine Übernahme der Betriebs- und Heizkostenabrechnung, denn die Hilfebedürftige hat im Fälligkeitsmonat nicht im Leistungsbezug gestanden. Zudem beziehe sich die Nachforderung auf eine nicht mehr von der Klägerin bewohnte Wohnung.
» Keine Verpflichtung des Jobcenters zur Übernahme der Mietkosten, denn der Antragsteller war einem mietvertraglichen Zahlungsanspruch nicht ausgesetzt gewesen - Wirksamkeit eines Mietvertrages - Darlehensvertrag - Leibrentenversprechen - Schenkung
» Keine Übernahme von Mietschulden, wenn die aktuell bewohnte Wohnung nicht angemessen im Sinne von § 22 Abs.1 SGB II ist.
» § 28 Abs. 4 SGB II umfasst nicht die Übernahme von Fahrkosten für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.
» Keine Übernahme der Betriebs- und Heizkostenabrechnung, denn die Hilfebedürftige hat im Fälligkeitsmonat nicht im Leistungsbezug gestanden. Zudem beziehe sich die Nachforderung auf eine nicht mehr von der Klägerin bewohnte Wohnung.
» Keine Verpflichtung des Jobcenters zur Übernahme der Mietkosten, denn der Antragsteller war einem mietvertraglichen Zahlungsanspruch nicht ausgesetzt gewesen - Wirksamkeit eines Mietvertrages - Darlehensvertrag - Leibrentenversprechen - Schenkung
» Keine Übernahme von Mietschulden, wenn die aktuell bewohnte Wohnung nicht angemessen im Sinne von § 22 Abs.1 SGB II ist.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema