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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 5 Jan 2016 - 11:59

die BA - Prüfungsobliegenheit des Jobcenters - keine Tatbestandswirkung des Bescheids der Bundesagentur für Arbeit

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2015 - S 11 AS 1305/15




Das Jobcenter hat die Tatbestandsvoraussetzungen eines Ersatzanspruchs bei sozialwidrigem Verhalten eigenständig zu prüfen.

Leitsatz ( Redakteur )


1. Aus § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB II ergibt sich eine eigenständige Obliegenheit des Jobcenters zur Prüfung, ob dem Leistungsempfänger ein sozialwidriges Verhalten vorzuwerfen ist. Eine Bindung an die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit - und damit das Fehlen einer eigenständigen Kompetenz zur Prüfung - müsste gesetzlich ausdrücklich - etwa wie in § 31 Abs. 2 Nr. 3 SGB II - normiert sein.

2. Das Jobcenter kann gegenüber dem Hilfebedürftigem seinen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II nicht geltend machen, denn alleine das Nichteinlegen von Rechtsbehelfen gegen die teilweise zu Unrecht festgestellten Sperrzeiten der Bundesagentur für Arbeit begründet nicht den Vorwurf sozialwidrigen Verhaltens. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht des Leistungsempfängers, sich gegen einen zu Unrecht ergangenen Bescheid zur Wehr zu setzen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.03.2012, L 16 AS 616/10 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182166&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1939/


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