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LSG Urteil zu höheren Unterkunftskosten wird vom Jobcenter ignoriert – Nach zwei Monaten wirft Tacheles dem Amt Rechtsbruch vor
Tacheles Pressemitteilung vom 29.12.2015
Das LSG NRW verurteilte am 29. Okt. 2015 das Jobcenter Wuppertal zur Berücksichtigung einer Bruttokaltmiete bei den 23.689 Hartz IV-Haushalten in Wuppertal. Dieses mittlerweile zwei Monate alte Urteil wird vom Jobcenter ignoriert und somit das Recht von Amtswegen gebrochen.
Mit Datum vom 29. Okt. 2015 hat das Landessozialgericht NRW die bisher vom Jobcenter Wuppertal angewendete Methode zur Festsetzung der Werte für Unterkunftskosten für rechtswidrig erklärt und das Jobcenter dazu verurteilt, die sogenannten »angemessenen Unterkunftskosten« in Zukunft auf der Grundlage der Bruttokaltmiete zu bemessen.
Konkret bedeutet dies, dass nunmehr ein Wert von mindestens 4,85 € Grundmiete zuzüglich 1,93 € kalte Betriebskosten, mithin eine Bruttokaltmiete von 6,78 €/qm als angemessen anzuerkennen ist. Damit sind eine Reihe von Mieten von Hartz IV-Beziehern doch noch als angemessen anzusehen, die bisher vom Amt als unangemessen gewertet wurden und der unangemessene Teil aus der Regelleistung gezahlt wurde. .
Trotz klarer Aussagen, wird das Urteil vom Jobcenter Wuppertal ignoriert.
„Das Jobcenter und auch der neue Oberbürgermeister wurden von uns zur Stellungnahme aufgefordert“ stellt Harald Thomé das Handling des Vereins Tacheles dar. „Wir haben zudem den Vorgang mit Pressemitteilung und Veröffentlichung auf unserer Internetseite transparent gemacht, außer einer freundlichen Eingangsbestätigung vom neuen OB Mucke ist bisher nichts passiert; das Jobcenter geht komplett auf Tauchstation“.
„Die völlige Ignoranz des neuen Urteils kommt einem vorsätzlichen Rechtsbruch gleich, wir erwarten, dass die Maßgaben des Gerichtes unverzüglich umgesetzt werden“ stellt Thomé klar. „Es wurde schon seit Jahren die Rechtsprechung zu den Unterkunftskosten vom Jobcenter Wuppertal ignoriert, nachdem auch das LSG klar und deutlich sagt, dass das behördliche Vorgehen rechtswidrig ist, kann erwartet werden, dass zwei Monate nach dem Urteil, welches zu Gunsten der Betroffenen ist auch vom Jobcenter Wuppertal umgesetzt wird“ fordert Thomé.
Hintergrund, Urteil, sowie ausführliche Darstellung sind auf dem Wuppertaler Teil der Tacheles Webseite unter: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1922/ zu finden.
Tacheles PM vom 29.12.2015 zum Download
Radio Wuppertal vom 29.12. 2015 dazu:
Änderungen bei Mietkosten für Hartz-IV-Empfänger
Der Wuppertaler Sozialhilfeverein Tacheles wirft dem Jobcenter vor, Hartz-IV-Empfängern zu wenig für die Miete zu zahlen. Ein Urteil des Landessozialgerichts vom Oktober dazu werde einfach ignoriert. Das Jobcenter will das Urteil ab Januar umsetzen und sagt, das sei früh genug. Das Jobcenter muss künftig auch Nebenkosten berücksichtigen, zum Beispiel für die Treppenhausreinigung oder die Wartung eines Aufzugs. Damit dürfen Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern mehr kosten als bisher - nämlich 1,93 Euro pro Quadratmeter. Tacheles wirft dem Jobcenter vor, das nicht umzusetzen. Das Jobcenter dagegen sagt, das Urteil sei erst seit dem 21. Dezember rechtskräftig. Man habe angemessen reagiert und für Januar ein neues Verfahren entwickelt. Das Jobcenter selbst rechnet damit, dass davon nicht besonders viele Menschen profitieren. Schon jetzt würden die sogenannten kalten Nebenkosten auf Antrag übernommen.
WDR Wuppertal vom 29.12.2015 dazu:
Jobcenter reagiert auf Kritik: (15.57 Uhr)
Das Wuppertaler Jobcenter soll Hartz IV-Empfängern zu wenig Unterkunftskosten gezahlt haben. Der Sozialhilfeverein Tacheles wirft ihm Rechtsbruch vor, weil es die Zahlungen seit einem Urteil vom Landessozialgericht vor zwei Monaten nicht angehoben hat. Bislang war der Zuschuss zur Miete anhand der Nettokaltmiete bemessen worden. Jetzt ist die Bruttokaltmiete der Bezugswert. Viele Betroffene mussten deswegen einen Eigenanteil bezahlen. Das Jobcenter will ab Januar nach dem neuen Modell bezahlen. Man sei noch in der Umstellungsphase gewesen, hieß es zur Begründung.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1934/
Willi S
Das LSG NRW verurteilte am 29. Okt. 2015 das Jobcenter Wuppertal zur Berücksichtigung einer Bruttokaltmiete bei den 23.689 Hartz IV-Haushalten in Wuppertal. Dieses mittlerweile zwei Monate alte Urteil wird vom Jobcenter ignoriert und somit das Recht von Amtswegen gebrochen.
Mit Datum vom 29. Okt. 2015 hat das Landessozialgericht NRW die bisher vom Jobcenter Wuppertal angewendete Methode zur Festsetzung der Werte für Unterkunftskosten für rechtswidrig erklärt und das Jobcenter dazu verurteilt, die sogenannten »angemessenen Unterkunftskosten« in Zukunft auf der Grundlage der Bruttokaltmiete zu bemessen.
Konkret bedeutet dies, dass nunmehr ein Wert von mindestens 4,85 € Grundmiete zuzüglich 1,93 € kalte Betriebskosten, mithin eine Bruttokaltmiete von 6,78 €/qm als angemessen anzuerkennen ist. Damit sind eine Reihe von Mieten von Hartz IV-Beziehern doch noch als angemessen anzusehen, die bisher vom Amt als unangemessen gewertet wurden und der unangemessene Teil aus der Regelleistung gezahlt wurde. .
Trotz klarer Aussagen, wird das Urteil vom Jobcenter Wuppertal ignoriert.
„Das Jobcenter und auch der neue Oberbürgermeister wurden von uns zur Stellungnahme aufgefordert“ stellt Harald Thomé das Handling des Vereins Tacheles dar. „Wir haben zudem den Vorgang mit Pressemitteilung und Veröffentlichung auf unserer Internetseite transparent gemacht, außer einer freundlichen Eingangsbestätigung vom neuen OB Mucke ist bisher nichts passiert; das Jobcenter geht komplett auf Tauchstation“.
„Die völlige Ignoranz des neuen Urteils kommt einem vorsätzlichen Rechtsbruch gleich, wir erwarten, dass die Maßgaben des Gerichtes unverzüglich umgesetzt werden“ stellt Thomé klar. „Es wurde schon seit Jahren die Rechtsprechung zu den Unterkunftskosten vom Jobcenter Wuppertal ignoriert, nachdem auch das LSG klar und deutlich sagt, dass das behördliche Vorgehen rechtswidrig ist, kann erwartet werden, dass zwei Monate nach dem Urteil, welches zu Gunsten der Betroffenen ist auch vom Jobcenter Wuppertal umgesetzt wird“ fordert Thomé.
Hintergrund, Urteil, sowie ausführliche Darstellung sind auf dem Wuppertaler Teil der Tacheles Webseite unter: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1922/ zu finden.
Tacheles PM vom 29.12.2015 zum Download
Radio Wuppertal vom 29.12. 2015 dazu:
Änderungen bei Mietkosten für Hartz-IV-Empfänger
Der Wuppertaler Sozialhilfeverein Tacheles wirft dem Jobcenter vor, Hartz-IV-Empfängern zu wenig für die Miete zu zahlen. Ein Urteil des Landessozialgerichts vom Oktober dazu werde einfach ignoriert. Das Jobcenter will das Urteil ab Januar umsetzen und sagt, das sei früh genug. Das Jobcenter muss künftig auch Nebenkosten berücksichtigen, zum Beispiel für die Treppenhausreinigung oder die Wartung eines Aufzugs. Damit dürfen Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern mehr kosten als bisher - nämlich 1,93 Euro pro Quadratmeter. Tacheles wirft dem Jobcenter vor, das nicht umzusetzen. Das Jobcenter dagegen sagt, das Urteil sei erst seit dem 21. Dezember rechtskräftig. Man habe angemessen reagiert und für Januar ein neues Verfahren entwickelt. Das Jobcenter selbst rechnet damit, dass davon nicht besonders viele Menschen profitieren. Schon jetzt würden die sogenannten kalten Nebenkosten auf Antrag übernommen.
WDR Wuppertal vom 29.12.2015 dazu:
Jobcenter reagiert auf Kritik: (15.57 Uhr)
Das Wuppertaler Jobcenter soll Hartz IV-Empfängern zu wenig Unterkunftskosten gezahlt haben. Der Sozialhilfeverein Tacheles wirft ihm Rechtsbruch vor, weil es die Zahlungen seit einem Urteil vom Landessozialgericht vor zwei Monaten nicht angehoben hat. Bislang war der Zuschuss zur Miete anhand der Nettokaltmiete bemessen worden. Jetzt ist die Bruttokaltmiete der Bezugswert. Viele Betroffene mussten deswegen einen Eigenanteil bezahlen. Das Jobcenter will ab Januar nach dem neuen Modell bezahlen. Man sei noch in der Umstellungsphase gewesen, hieß es zur Begründung.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1934/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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Ort : Duisburg

» Dating fever!!!alles hier rein!
» Das wird euch bestimmt interessieren...Ende nach 4 Jahren.
» Ab 1. April 2017 gelten im Bodenseekreis neue Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunftskosten, die das Jobcenter oder Sozialamt übernimmt.
» . . . mir täglich mehr bewusst wird, was ich will . . .
» BSG - Verspätete Abgabe ALG-Antrag keine Verwirkung Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 28.10.2009, B 14 AS 56/08 R
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