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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle - KdU-Höxter gekippt Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Höxter beruht nicht auf einem schlüssigen Konzept.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle - KdU-Höxter gekippt Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Höxter beruht nicht auf einem schlüssigen Konzept.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Dez 2015 - 9:20

SG Detmold, Urteil v. 10.12.2015 - S 28 AS 1979/12




Leitsatz ( Redakteur )

1. Dem vom JC als angemessenen erachteten Grundmietpreis von 4,09 EUR liegt kein schlüssiges Konzept zu Grunde.

2. Dies ergibt sich schon allein daraus, dass bei einer alleinigen Auswertung von Zeitungsannoncen weder die Validität noch die Repräsentativtät der erhobenen Daten gesichert ist. Die vom JC anhand von Zeitungsanzeigen zusammen gestellten Daten unterliegen einer Zufälligkeit im Hinblick auf die vom Vermieter mitgeteilten Informationen, begrenzt auch durch die zulässigen Zeichen eines Anzeigentextes ( vgl. LSG Niedersachsen- Bremen, Urteil vom 03.04.2014 - L 7 AS 786/11 ).

3. Aufgrund der Natur der Datenerhebung ist auch eine Nachbesserung dieses Konzepts durch das JC ausgeschlossen. Das schlüssige Konzept kann auch nicht durch eine Gegenprobe ersetzt werden.
4. D.h. allein der Umstand, dass es möglich war, Wohnraum zu dem vom JC für angemessen erachteten Wert anzumieten, bedeutet nicht, dass ein Wert zutreffend ermittelt wurde ( BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R ).

5. Mangels ausreichender vorhandener Daten ist daher auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlag von 10 % zurückzugreifen.

 
5. 3 SG Augsburg, Urteil v. 07.12.2015 - S 8 AS 860/15 - Berufung zugelassen

Die Mietkosten wurden 2015 nicht an Verhältnisse in Augsburg angepasst. Urteil könnte Augsburg Millionen kosten

Das zugrunde liegende Konzept des Grundsicherungsträgers für die Stadt Augsburg ist nicht - schlüssig.


Leitsatz RA Daniel Zeeb, Augsburg 
1. Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Augsburg Stadt beruht seit dem 01.07.2015 nicht auf einem schlüssigen Konzept, da für die spätestens zu diesem Zeitpunkt notwendige Erhöhung nicht auf die Daten des lokalen Wohnungsmarkts abgestellt wurde und die auf Grund der fehlenden Datenerhebung notwendige konkrete Verfügbarkeit nicht nachgewiesen wurde. 

2. Mangels ausreichender vorhandener Daten ist daher auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlag von 10 % zurückzugreifen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182047&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=




Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1930/


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