Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide

Nach unten

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide Empty Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide

Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Dez 2015 - 16:15

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2015 - S 4 SO 56/15      SGB XII






Leitsatz ( Juris )

1. Die Abgrenzung zwischen einem Widerspruch gegen den letzten Bewilligungsbescheid und einem Überprüfungsantrag, welcher auch frühere Bescheide einschließt, hat nach einer umfassenden Auslegung der Willenserklärung unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes zu erfolgen.

2. Bei der Auslegung ist auch der Empfängerhorizont der Behörde und das Verhalten des Leistungsempfängers nach dem Erlass eines Abhilfebescheides zu berücksichtigen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181952&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=




Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Aufhebungsbescheid nach § 48 SGB X - Teilungsversteigerung eines Hausgrundstücks - Miteigentum - Versteigerungserlös ist Vermögen - Schuldentilgung - Weiterleitung eines Teilbetrages bzw. Verrechnung seiner Honorarforderungen durch den Bevollmächtigten -
» Widerspruch: Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsendschädigung fehlende zusätzlichkeit nach § 261 SGB III
» Zur Auslegung von § 7 Abs. 6 Nr. 2 b SGB II. Jobcenter muss Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II weiter gewähren auch nach Ablehnung eines BAföG-Antrages während des diesbezüglich noch laufenden Widerspruchsverfahrens.
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Aufhebung vorläufig gewährter Leistungen - Auslegung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides als endgültige Festsetzung nach vorläufiger Festsetzung - keine Präjudizwirkung der Gründe des Vorläufigkeitsvorbehalts -
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen nach dem 1.4.2011 - Tilgung durch monatliche Aufrechnung iHv 10 % des Regelbedarfs bei Einzelperson - fehlende Ermessenserwägungen - Unterdeckung ca. 21 Monate - Verfassungsmäßigkeit

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten