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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hürden zum Erlangen einer Gleitsichtbrille/ mit wichtiger Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde

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einer - Hürden zum Erlangen einer Gleitsichtbrille/ mit wichtiger Begründung in der  Nichtzulassungsbeschwerde   Empty Hürden zum Erlangen einer Gleitsichtbrille/ mit wichtiger Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde

Beitrag von Willi Schartema So 13 Dez 2015 - 9:53

Der Kläger versucht seit 2007 an eine vom Sozialamt finanzierte Gleitsichtbrille zu kommen, die Justiz hat kurz gesagt keinen Bock da drauf. Von Seiten des vertretenden Anwaltes wird sehr gut und umfassend in der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz argumentiert. Wer sich mit dem Thema Brille auseinandersetzen will, findet hier umfangreiche Anregung.
Inhaltlich ist das Urteil des LSG RP ein Menschenrechtsskandal,  das BVerfG
forderte mit Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvL 1691/13, Rn. 120, zitiert nach juris  die Fachgerichte ausdrücklich auf, der Gefahr einer Unterdeckung des existenzsichernden Bedarfes bei der Beschaffung von Sehhilfen durch eine entsprechende Gesetzesauslegung entgegenzuwirken.

Die Behörden und Gerichte versuchen unter Bezugnahme auf eine facharztfremde Stellungnahme einer Gesundheitsamtsmitarbeiterin den Anspruch mit allen Mittel zu verneinen.


Hier das Urteil des LSG RP: http://www.harald-thome.de/media/files/LSG-RP-contra-Gleitsichtbrille-2015.pdf


und die Nichtzulassungsbeschwerde: http://www.harald-thome.de/media/files/Gleitsichtbrille-NZB.pdf

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1925/

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