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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leistungen für Unterkunft und Heizung für ein Eigenheim - Heizkosten - - Betriebsstrom für die Heizungsanlage ab 1.1.2011 kein Bestandteil des Regelbedarfs

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Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Dez 2015 - 9:05

BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R



Stromkosten einer Heizungsanlage sind als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen.

Leitsatz ( Redakteur )

Betriebsstrom für Heizanlagen ist auch nach dem 1.4.2011 als Bestandteil der Heizkosten i. S. von § 22 SGB II zu übernehmen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=14080
Rechtstipp: ebenso: BSG, Beschluss vom 26.05.2010 - B 4 AS 7/10 B -, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1920/

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