Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
einer - Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt  - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
einer - Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt  - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
einer - Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt  - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
einer - Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt  - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
einer - Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt  - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
einer - Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt  - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
einer - Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt  - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
einer - Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt  - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
einer - Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt  - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
einer - Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt  - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum

Nach unten

einer - Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt  - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum  Empty Tilgungsleistungen für Wohneigentum - zuschussweise – Prognose - Vermögensaufbau findet nur in einer überschaubaren Übergangszeit statt - lange Restlaufzeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung gerade während des SGB II-Leistungsbezugs - Nähe zum

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Dez 2015 - 9:03

 Altersrentenbezug (mit höheren Einkünften)



BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 49/14 R


Leitsatz ( Redakteur )

1. Im Ausnahmefall muss das Jobcenter Tilgungsraten für ein Hypotheken- und ein Bauspardarlehen übernehmen.

2. Nach § 22 Abs. 1 SGB II sind Bedarfe für Unterkunft und Heizung auch bei Wohneigentum in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anzuerkennen, soweit sie angemessen sind. Zu diesen Aufwendungen zählen nach der Rechtsprechung beider für das Recht der Grundsicherung zuständigen Senate des BSG ausnahmsweise auch Tilgungsraten, wenn es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bereits weitgehend abgeschlossen ist und der Erwerb des Eigentums außerhalb des Leistungsbezugs erfolgte.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=14080

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1920/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Anrechnung einer - Miterbschaft - aus dem Tod der Mutter, die vor Beginn des Leistungsbezugs verstorben war, die Erbschaft floss dem Antragsteller erst während des Leistungsbezugs zu.
» Kein Anspruch auf Übernahme der monatlichen Tilgungsleistungen für das selbst bewohnte Wohneigentum, wenn der Erwerb der Immobilie innerhalb des Leistungsbezugs eingetreten ist BSG, Urteil vom 16.02.2012,- B 4 AS 14/11 R -
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Überschussanteile und Bewertungsreserve aus einer Kapitallebensversicherung bei Auszahlung während des Leistungsbezugs
» Sind Überschussanteile und Bewertungsreserven aus einer zum Schonvermögen zählenden Kapitallebensversicherung bei Auszahlung und Zufluss während des Leistungsbezugs gem § 11 SGB 2 als Einkommen zu berücksichtigen? ( nein )
» Eine regelhafte Ermessensreduzierung auf Null nach Ablauf eines sechsmonatigen Aufenthalts im Rahmen des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII findet nicht statt (entgegen BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -, Urteil vom 16. Dezember 2015 -

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten