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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Auch ein "umgangsschwieriger" Obdachloser darf nicht auf ein Einmannzelt verwiesen werden.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Nov 2015 - 16:43

VG Münster, Beschl. v. 25.11.2015 - 1 L 1429/15 – nicht rechtskräftig

Pressemitteilung v. 26.11.2015


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1917/

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