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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Erstattung von Kosten eines isolierten Vorverfahrens ( hier bejahend ).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Zur Erstattung von Kosten eines isolierten Vorverfahrens ( hier bejahend ).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Erstattung von Kosten eines isolierten Vorverfahrens ( hier bejahend ).

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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Nov 2015 - 16:22

Sozialgericht Neuruppin, Urteil vom 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13




Leitsatz ( Juris )
1. Es kann offen bleiben, ob es für die Frage, ob ein Widerspruch im Sinne des § 63 SGB 10 erfolgreich war, auf eine ursächliche Verknüpfung zwischen Einlegung des Widerspruchs und der stattgebenden Entscheidung des Leistungsträgers ankommt.

2. Jedenfalls kann eine solche ursächliche Verknüpfung nur in Ausnahmefällen verneint werden.

3. Das Nachreichen von Unterlagen, die der Leistungsberechtigte erst nach Einlegung des Widerspruchs erhalten hat, stellt keinen Ausnahmefall dar. 

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181694&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quellle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1917/


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