Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur

Nach unten

Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur  Empty Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht für die Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II - Schimmel - Lärmbelästigung - offen gelassen, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur

Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Nov 2015 - 16:13

 vorläufigen Zusicherung fehlt - Erforderlichkeit eines Umzugs ( verneinend ) - Eigenkündigung der Hilfebedürftigen




Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER - rechtskräftig




Leitsatz ( Redakteur )
1. Offen bleiben kann, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur vorläufigen Zusicherung i.S.d. § 22 Abs. 4 SGB II fehlt (Zulässigkeitsfrage; so evtl. Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 18.03.2015 – L 11 AS 881/14 B PKH, und L 11 AS 875/14 B ER ), ob der Anordnungsgrund entfällt oder ob die Ablehnung eines Antrages auf Zusicherung aus den gennannten Gründen ggf. eine Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller ausschließt (so wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2015, L 12 AS 117/ 15 B ER ), weil ihr Anspruch auf Übernahme angemessener Unterkunftskosten aufgrund anderer Rechtsgrundlagen durchgesetzt werden kann (Begründetheitsfrage). Hierzu werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen vertreten (siehe z.B. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2015 – L 19 AS 2347/14 B ER u.a., RdNr. 24: besonders strenger Maßstab beim Anordnungsgrund; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2015 – L 7 AS 617/14 B, RdNr. 16: Kostenrisiko für Betroffen unzumutbar).

2. All dies muss hier nicht entschieden werden, weil die Antragsteller nicht glaubhaft gemacht haben, dass der beabsichtigte Umzug in die Wohnung erforderlich ist.

3. Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit hat eine durch Eigenkündigung der Hilfebedürftigen herbeigeführte Umzugsnotwendigkeit außer Betracht zu bleiben (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 12.03.2012 – L 7 AS 985/11 B ER ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181753&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 





Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1917/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Einstweilige Anordnung zur Erteilung der Zusicherung zu den Aufwendungen für eine Wohnung im Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II - Erforderlichkeit eines Umzugs - Kind im Krabbelalter - Wohndefizit
» Im einstweiligen Rechtsschutz kann in aller Regel nicht zur Erteilung einer Zusicherung i.S.d. § 22 SGB II verpflichtet werden, sondern allenfalls zur vorläufigen Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH).
» Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung
»  Einstweilige Anordnung von vorläufigen Leistungen nach SGB II und SGB XII:
» Vorläufige Erteilung einer Zusicherung zum Umzug im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten