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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 23 Nov 2015 - 15:59

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.11.2015 – L 8 SO 281/15 B ER




Leitsatz ( Redakteur )
Soweit ein Leistungsausschluss nach dem SGB II anzunehmen ist, wird zu prüfen sein, ob ein Anspruch auf Gewährung vorläufiger Leistungen nach dem SGB XII in Betracht kommt. Zwar schließt auch § 23 Abs. 3 SGB XII den Anspruch eines Ausländers auf Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII aus, sofern dieser eingereist ist um Sozialleistungen zu erlangen, oder sich sein Aufenthaltsrecht allein aus dem Zwecke der Arbeitssuche ergibt, der Ausschluss umfasst jedoch nicht ohne weiteres Ermessensleistungen, wenn diese im Einzelfall gerechtfertigt sind (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juli 2014 — L 19 AS 948/14 B ER )

Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen: http://www.kanzleibeier.eu/lsg-nds-bremen-pkh-bewilligung-fuer-lettischen-eu-buerger-bei-zweifeln-an-leistungsanspruechen-des-sgb-ii-oder-sgb-xii/

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1913/

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