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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 23 Nov 2015 - 11:18

SG Aurich , Gerichtsbescheid vom 17.08.2011- S 35 AS 46/11




Es ist nicht schon ausreichend, dass ein Leistungsempfänger auch mit Doppelkochplatten irgendetwas kochen kann. Insofern muss der von Loose unter Berufung auf den Beschluss des Sozialgerichts Stade vom 15. März 2006, Az. S 17 AS 90/06 ER, geäußerten Ansicht (siehe: Gemeinschaftskommentar zum SGB II § 23 Rn. 38.1) widersprochen werden, wonach Doppelkochplatten für eine Einzelperson als Kochgelegenheit im Rahmen der Erstausstattung ausreichen könnten.

Leitsatz ( Redakteur )

1. Grundsicherungsberechtigter hat Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung mit einem Elektroherd mit Backofen.

2. Es entspricht dem soziokulturellen Existenzminimum, dem Kläger die Möglichkeit einzuräumen, das Repertoire der deutschen, europäischen oder internationalen Küche auszuschöpfen. In der Tat kann mit bloßen Doppelkochplatten nicht sonderlich mannigfaltig gekocht werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181628&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 
Rechtstipp: SG Gelsenkirchen , Urt. v. 31.01.2011 - S 27 AS 411/09  - veröffentlicht im Thomé Newsletter 6.10.2013, Punkt 4: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1207/

Ein Herd ist zu den für eine geordnete Haushaltsführung erforderlichen Haushaltsgeräten zu zählen (vgl. hierzu LSG NRW, Urt. v. 02.03.2009 - L 19 AS 78/08) und zwar auch bei einfachen Lebensverhältnissen bei einem alleinstehenden Hilfebedürftigen. Dieser muss sich nicht darauf verweisen lassen, die Versorgung mit einer Kochgelegenheit mit einer Doppelkochplatte sei ausreichend (vgl. hierzu LSG Sachsen- Anhalt, Beschl. v. 18.12.2008 - L 2 B 449/08 AS ER).



Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1913/


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