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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Befindet sich ein Unionsbürger ( Polnischer ) zum Zwecke des Arbeitens in Deutschland und arbeitet er nicht nur völlig untergeordnet und unwesentlich, dann greift der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Nov 2015 - 12:38

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.11.2015 - L 6 AS 197/15 B ER


Leitsatz:
Eine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn die tatsächliche Arbeitszeit in einem angemessenen Verhältnis zur verfügbaren
Zeit steht.

Volltext hier: http://www.harald-thome.de/media/files/LSG-SH---L-6-AS-197-15-B-ER.pdf
S. a. : EU-Ausländer – Landessozialgericht bestätigt Leistungspflicht des Jobcenters, ein Beitrag von RAin-Vollrath | November 12, 2015: http://www.hartz4-in.de/sozialrecht/eu-auslaender-landessozialgericht-bestaetigt-leistungspflicht-jobcenters/


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1911/

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