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Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - Pauschale Reduzierung des Pauschalbetrages bei Geschwisterkindern unzulässig - § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2
SG Heilbronn, Urteil vom 03.11.2015 - S 11 AS 1274/15
Die Richtlinie von der Stadt Heilbronn, wonach man verwaltungsintern die Pflicht habe, Leistungen ab dem zweiten Kind pauschal zu kürzen, ist rechtswidrig.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Jobcenter dürfen bei Geschwisterkindern die Leistungen für die Babyausstattung nicht einfach pauschal kürzen.
2. Eine Leistungskürzung war nicht zulässig. Die anderen Kinder der 30-jährigen Klägerin seien bereits älter und im Kindergarten.
S. a.: Jobcenter zur Zahlung verurteilt: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/heilbronn/urteil-vor-sozialgericht-heilbronn-jobcenter-muss-babykleidung-zahlen/-/id=1562/did=16412594/nid=1562/17qsrfv/index.html
Rechtstipp: Unter Umstände kann auf bereits vorhandene Gegenstände älterer Geschwisterkinder zurückgegriffen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 05.01.2012 - L 9 AS 1191/11B, SG Bremen, Beschluss vom 27. Februar 2009 — S 23 AS 255/09 ER ).
Anmerkung: S. a. LSG NSB, Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.03.2012 - L 11 AS 1175/11 B - Sonderbedarf - Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - Ablehnung wegen erbrachter Leistungen für älteres Geschwisterkind
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1906/
Willi S
Die Richtlinie von der Stadt Heilbronn, wonach man verwaltungsintern die Pflicht habe, Leistungen ab dem zweiten Kind pauschal zu kürzen, ist rechtswidrig.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Jobcenter dürfen bei Geschwisterkindern die Leistungen für die Babyausstattung nicht einfach pauschal kürzen.
2. Eine Leistungskürzung war nicht zulässig. Die anderen Kinder der 30-jährigen Klägerin seien bereits älter und im Kindergarten.
S. a.: Jobcenter zur Zahlung verurteilt: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/heilbronn/urteil-vor-sozialgericht-heilbronn-jobcenter-muss-babykleidung-zahlen/-/id=1562/did=16412594/nid=1562/17qsrfv/index.html
Rechtstipp: Unter Umstände kann auf bereits vorhandene Gegenstände älterer Geschwisterkinder zurückgegriffen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 05.01.2012 - L 9 AS 1191/11B, SG Bremen, Beschluss vom 27. Februar 2009 — S 23 AS 255/09 ER ).
Anmerkung: S. a. LSG NSB, Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.03.2012 - L 11 AS 1175/11 B - Sonderbedarf - Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - Ablehnung wegen erbrachter Leistungen für älteres Geschwisterkind
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1906/
Willi S
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