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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 9 Nov 2015 - 11:10

SG Heilbronn, Urteil vom 03.11.2015 - S 11 AS 1274/15




Die Richtlinie von der Stadt Heilbronn, wonach man verwaltungsintern die Pflicht habe, Leistungen ab dem zweiten Kind pauschal zu kürzen, ist rechtswidrig.

Leitsatz ( Redakteur )

1. Die Jobcenter dürfen bei Geschwisterkindern die Leistungen für die Babyausstattung nicht einfach pauschal kürzen.

2. Eine Leistungskürzung war nicht zulässig. Die anderen Kinder der 30-jährigen Klägerin seien bereits älter und im Kindergarten.

S. a.:  Jobcenter zur Zahlung verurteilt: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/heilbronn/urteil-vor-sozialgericht-heilbronn-jobcenter-muss-babykleidung-zahlen/-/id=1562/did=16412594/nid=1562/17qsrfv/index.html
Rechtstipp: Unter Umstände kann auf bereits vorhandene Gegenstände älterer Geschwisterkinder zurückgegriffen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 05.01.2012 - L 9 AS 1191/11B, SG Bremen, Beschluss vom 27. Februar 2009 — S 23 AS 255/09 ER ).

Anmerkung: S. a. LSG NSB, Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.03.2012 - L 11 AS 1175/11 B - Sonderbedarf - Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - Ablehnung wegen erbrachter Leistungen für älteres Geschwisterkind

Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1906/

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