Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.

Nach unten

Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.  Empty Bei der Beurteilung des Aspekts der Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist auf die gesamte Dauer des Aufenthalts einer nichtdeutschen Person im Bundesgebiet abzustellen.

Beitrag von Willi Schartema Mo 9 Nov 2015 - 10:52

Sozialgericht Hildesheim, Urteil vom 7. Oktober 2015 (Az.: S 42 AY 1/12):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel


2. Nachweisbar hat hier auf Seiten der Antragsteller/innen ein Vorsatz, bezogen auf eine die Aufenthaltsdauer beeinflussende Handlung, zu sein.

3. Antragsteller/innen haben ihre Passlosigkeit nicht zu vertreten, wenn sie ihren ausländischen Mitwirkungspflichten im hinreichenden Maße nachgekommen sind (§ 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG).

4. Die Beweislast dafür, dass es sich bei den von Antragsteller/innen vorgelegten Papieren um Fälschungen handelt, trägt die mit der Durchführung des AsylbLG gemäß § 10 dieses Gesetzes bestimmte Behörde.

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1906/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bei der Beurteilung der Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit der Beeinflussung der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist maßgeblich auf den gesamten Zeitraum der Anwesenheit im Inland und auf ein Bestehen eines
» Verzichtet die staatliche Gewalt zeitweise darauf, die Ausreisepflicht durchzusetzen, dann handelt die einzelne nichtdeutsche Person in keiner Weise rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG.
» Zur Frage, ob bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die entweder kürzer als ein Jahr oder länger als ein Jahr, aber nicht genau mehrere Jahre dauern, nach § 11 Abs. 1 ArbZG für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses (bei kürzerer Dauer als ein Jahr)
» Für die Beurteilung der Frage, ob eine Alleinerziehung im Sinne des § 21 Abs. 3 SGB II vorliegt, ist maßgeblich auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen.
» Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten