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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Erlassentscheidung; fehlende Entscheidungskompetenz der Bundesagentur für Arbeit; Einzug von Forderungen des Jobcenters; Aufgabenübertragung nur im Wege eines Beschlusses der Trägerversammlung zulässig

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Erlassentscheidung; fehlende Entscheidungskompetenz der Bundesagentur für Arbeit; Einzug von Forderungen des Jobcenters; Aufgabenübertragung nur im Wege eines Beschlusses der Trägerversammlung zulässig  Empty Erlassentscheidung; fehlende Entscheidungskompetenz der Bundesagentur für Arbeit; Einzug von Forderungen des Jobcenters; Aufgabenübertragung nur im Wege eines Beschlusses der Trägerversammlung zulässig

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Nov 2015 - 10:35

Sozialgericht Reutlingen, Urteil v. 31.08.2015 - S 7 AS 758/14 - rechtskräftig





Leitsätze ( Juris )

1. Eine wirksame Aufgabenübertragung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) auf die Bundesagentur für Arbeit (hier: Forderungseinzug) setzt einen Beschluss der Trägerversammlung voraus.

2. Entscheidungen des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung, Dienstleistungen "einzukaufen", reichen für eine Aufgabenübertragung nicht aus, wenn es sich - wie beim Forderungseinzug - um gesetzlich zugewiesene Kernaufgaben handelt.

3. Fehlt es an einem Beschluss der Trägerversammlung, ist die Bundesagentur für Arbeit weder zum Einzug von Forderungen noch zur Entscheidung über Erlassanträge befugt. Auf die unwirksame Kompetenzübertragung gestützte Bescheide sind rechtswidrig.



Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181094&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1903/


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