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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 26 Okt 2015 - 9:54

bei der Teilleistungsschwäche Legasthenie - die Art der Störung eine besondere Form der Lernförderung, ist diese ebenfalls davon umfasst, und zwar auch dann, wenn sie notwendig längere Zeit in Anspruch nimmt.




SG Nordhausen, Urteil v. 09.07.2014 - S 22 AS 4109/12

Leitsatz ( Juris )




2. Die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele erschöpfen sich nicht in der Versetzung in die nächste Klassenstufe. Um die gesetzgeberisch bezweckte Chancengleichheit von Kindern aus gering bemittelten Familien zu fördern, ist vielmehr eine Enzelfallentscheidung zu treffen, die sich an den individuellen Kompetenzen des betreffenden Schülers orientiert.

3. Zur Abgrenzung gegenüber Ansprüchen gegen den Schulträger, nach § 35a Abs. 1 SGB VIII und § 53 Abs. 1 SGB XII.


Rechtstipp: Auch das Training für Legastheniker ist eine Lernförderung i. S. des § 28 Abs. 5 SGB II. Dies wird von der Rechtsprechung weitgehend anerkannt (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.01.2015 - L 2 AS 622/14 B ER; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 26. März 2014 – L 6 AS 31/14 B E; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 28. Februar 2012 – L 7 AS 43/12 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2011 – L 5 AS 498/10 B ER ).


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1900/


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