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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 26 Okt 2015 - 9:42

Auslegung unter bestimmten hier vorliegenden Voraussetzungen zugänglich.Zu den Voraussetzungen der Arbeitnehmereigenschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU.



Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 18.09.2015 - L 7 AS 431/15 B ER

Leitsatz ( Juris ) 



Quelle:  https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180898&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive


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