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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 26 Okt 2015 - 9:34

 Kindergeldes als einmalige oder laufende Einnahme im Sinne der Alg II-V zu qualifizieren ist.


Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15 

Leitsatz ( Redakteur )

Fließt das Kindergeld im Rahmen einer Nachzahlung für mehrere Monate in nur einem Monat zu, ist für jeden Monatsbetrag die Versicherungspauschale von 30,- € abzusetzen. ( Anlehnung an BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R ).


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180493&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1900/

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