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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 20 Okt 2015 - 0:46

Zusammenlebens (vorliegend mehr als 40 Jahre). 



Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 01.10.2015 - L 7 SO 118/14

Leitsatz ( Juris )




2. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft kann jederzeit ohne ein rechtlich geregeltes Verfahren aufgelöst werden. Eine hinreichend sichere Feststellung ist jedoch nur dann möglich, wenn die Entscheidung zur Beendigung durch äußere Umstände hinreichend klar dokumentiert wird. Die bloße Erklärung, die Partnerschaft aufgelöst zu haben, genügt nicht.


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180833&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 



Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1897/


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