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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Übernahme einer Heizkostennachzahlung

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Übernahme einer Heizkostennachzahlung  Empty Übernahme einer Heizkostennachzahlung

Beitrag von Willi Schartema Mo 12 Okt 2015 - 14:43

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil v. 23.07.2015 - L 11 AS 254/14



Zur Übernahme einer Heizkostennachzahlung als (einmalige) Kosten der (Unterkunft und) Heizung
Leitsatz ( Redakteur )
 Eine Nachforderung, die in einer Summe fällig geworden ist, kann entgegen der Entscheidung des Beklagten lediglich als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit berücksichtigt, nicht aber auf längere Zeiträume verteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R ). Nachzahlungen gehören nur zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180578&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1894/

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