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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Übernahme von Mietschulden und laufende Kosten im einstweiligem Rechtsschutz

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Beitrag von Willi Schartema Mo 12 Okt 2015 - 14:38

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16.09.2015 - L 6 AS 180/15 B ER - rechtskräftig



Leitsatz ( Redakteur )
Die Erklärung zur Übernahme der Mietschulden durch eine öffentliche Stelle ist zur Sicherung der Unterkunft geeignet und gerechtfertigt, da nur so die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB eintritt. Die Wohnung ist nach gegenwärtiger Betrachtung und in der gegenwärtigen Situation auch hinsichtlich der Kosten erhaltenswert.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180719&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1894/

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