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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
. Eine Nachzahlung von Krankengeld (§ 44 SGB V) ist bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom Jobcenter nicht als eine einmalige Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II auf sechs Monate zu verteilen, sondern als eine laufende Einnahme gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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. Eine Nachzahlung von Krankengeld (§ 44 SGB V) ist bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom Jobcenter nicht als eine einmalige Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II auf sechs Monate zu verteilen, sondern als eine laufende Einnahme gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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. Eine Nachzahlung von Krankengeld (§ 44 SGB V) ist bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom Jobcenter nicht als eine einmalige Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II auf sechs Monate zu verteilen, sondern als eine laufende Einnahme gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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. Eine Nachzahlung von Krankengeld (§ 44 SGB V) ist bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom Jobcenter nicht als eine einmalige Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II auf sechs Monate zu verteilen, sondern als eine laufende Einnahme gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Empty . Eine Nachzahlung von Krankengeld (§ 44 SGB V) ist bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom Jobcenter nicht als eine einmalige Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II auf sechs Monate zu verteilen, sondern als eine laufende Einnahme gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1

Beitrag von Willi Schartema Mo 5 Okt 2015 - 12:40

SGB II lediglich im Monat des Kapitalzuflusses bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Im Folgemonat stellt die nicht verbrauchte Nachzahlung ein gemäß § 12 Abs. 2 SGB II berücksichtigungsfreies Vermögen dar.




Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 27. Juli 2015 (Az.: S 48 AS 2399/15 ER):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel





2. Da es sich beim Krankengeld um eine üblicherweise regelmäßig wiederkehrende Leistung handelt, ist auch die einmalige Nachzahlung dieser Entgeltersatzleistung als eine laufende Einnahme zu qualifizieren.

3. Auch bei der letzten einer gewöhnlich regelmäßig gezahlten Sozialversicherungsleistung gilt nichts anderes.



Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1892/


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