Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen  (Az: 1 ABR 19/10)  Aktenzeichen: 29 BV 13947/10 EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen  (Az: 1 ABR 19/10)  Aktenzeichen: 29 BV 13947/10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen  (Az: 1 ABR 19/10)  Aktenzeichen: 29 BV 13947/10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen  (Az: 1 ABR 19/10)  Aktenzeichen: 29 BV 13947/10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen  (Az: 1 ABR 19/10)  Aktenzeichen: 29 BV 13947/10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen  (Az: 1 ABR 19/10)  Aktenzeichen: 29 BV 13947/10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen  (Az: 1 ABR 19/10)  Aktenzeichen: 29 BV 13947/10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen  (Az: 1 ABR 19/10)  Aktenzeichen: 29 BV 13947/10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen  (Az: 1 ABR 19/10)  Aktenzeichen: 29 BV 13947/10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen  (Az: 1 ABR 19/10)  Aktenzeichen: 29 BV 13947/10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen (Az: 1 ABR 19/10) Aktenzeichen: 29 BV 13947/10

Nach unten

Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen  (Az: 1 ABR 19/10)  Aktenzeichen: 29 BV 13947/10 Empty Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen (Az: 1 ABR 19/10) Aktenzeichen: 29 BV 13947/10

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 0:25

Zehntausende Leiharbeiter können auch rückwirkend höheren Lohn verlangen. Das geht aus den am Montag veröffentlichten schriftlichen Entscheidungsgründen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)" hervor. Umgekehrt müssen danach Leiharbeitsfirmen, die den CGZP-Tarif angewandt haben, mit Nachforderungen auch der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Milliardenhöhe rechnen.

http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/tarifgemeinschaft-christlicher-gewerkschaften-fuer-zeitarbeit-330200


Arbeitsgericht Berlin: Tarifunfähigkeit der CGZP auch für die Vergangenheit festgestellt

Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 30.05.2011, 29 BV 13947/10

31.05.2011. Leiharbeiter müssen wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers bezahlt werden, wenn dies in einem Tarifvertrag nicht anders geregelt ist (§ 9 Nr.2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG). Speziell die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) fiel durch arbeitgeberfreundliche „Tarifverträge“ mit niedrigen Löhnen auf. Sie wurde dabei aus verschiedenen Gründen verdächtigt, keine wirksamen Tarifverträge abschließen zu können.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte das und entschied kürzlich, dass diese Organisation nicht tariffähig ist, weil ihre Mitgliedsgewerkschaften der CGZP mehr Zuständigkeiten verleihen wollten, als sie selbst hatten (Beschluss vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10). Inwieweit das nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Vergangenheit gilt, blieb allerdings offen. Diese Lücke hat das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin nun gefüllt (Beschluss vom 30.05.2011, 29 BV 13947/10).

In dem Fall des ArbG Berlin war fraglich, ob die CGZP am 29.11.2004, am 19.06.2006 und am 09.07.2008 Tarifverträge abschließen konnte. Das Gericht stellte jetzt fest, dass die Organisation (schon) damals nicht tariffähig war. Ihre „Tarifverträge“ sind deshalb nichtig, also rechtlich bedeutungslos (vgl. BAG, Urteil vom 05.11.2006, 10 AZR 665/05). Laut der bisher allein vorliegenden gerichtlichen Pressemitteilung hat sich das ArbG dabei der Begründung des BAG angeschlossen.

Fazit: Eine Beschwerde gegen die Entscheidung zum Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg ist möglich. Sie hat aber keine Aussicht auf Erfolg. Denn das BAG hat die fehlende Tariffähigkeit der CGZP mit einem grundlegenden Zuständigkeitsproblem begründet, das schon seit ihrer Gründung besteht. Leiharbeiter mit arbeitsvertraglichen Verweisen auf CGZP-"Tarifverträge" können daher rückwirkend den gleichen Lohn wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers einfordern.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig

Pressemitteilung Nr. 20/11 vom 30.05.2011

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am heutigen Tag entschieden.

Das Bundesarbeitsgericht hatte durch Beschluss vom 14. Dezember 2010 – 1 ABR 19/10 – (vgl. Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 93/10) festgestellt, dass die CGZP im Zeitpunkt der Entscheidung nicht tariffähig war. Die CGZP sei keine Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 TVG, weil sich ihre Mitgliedsgewerkschaften nicht im Umfang ihrer Tariffähigkeit zusammengeschlossen haben. Außerdem gehe der in der Satzung der CGZP festgelegte Organisationsbereich für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus.

Das Arbeitsgericht Berlin hat nun festgestellt, dass die CGZP auch in der Vergangenheit, nämlich am 29.11.2004, am 19.06.2006 und am 09.07.2008 nicht tariffähig war und keine Tarifverträge abschließen konnte. Es hat sich dabei der Begründung des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen. Leiharbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse auf der Grundlage zu den genannten Zeitpunkten abgeschlossener „Tarifverträge“ abgewickelt wurden, können möglicherweise im Nachhinein eine Gleichstellung mit vergleichbaren Arbeitnehmern der Entleiher verlangen. Dies kann zu erheblichen Nachforderungen führen.

Der Beschluss des Arbeitsgerichts ist nicht rechtskräftig. Er kann mit der Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 30. Mai 2011, Aktenzeichen 29 BV 13947/10

http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20110530.1225.346002.html

Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten