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Arbeitslosengeld II, Aufhebung der Leistungsbewilligung, Hilfebedürftigkeit
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.07.2015 - L 11 AS 681/14
Leitsätze ( Juris )
1. Erhöht sich der Wert des Vermögens während eines Bewilligungszeitraums kann eine Aufhebung der Leistungsbewilligung nur für die Monate erfolgen, in denen der Vermögenswert tatsächlich über dem Vermögensfreibetrag liegt. Sinkt der Vermögenswert vorliegend aufgrund der Tilgung von Schulden wieder soweit ab, dass Hilfebedürftigkeit eintritt, sind die Leistungen für die folgende Zeit zu belassen.
2. Die Anwendung der Rechtsprechung über die Verteilung einer einmaligen Einnahme und die Unbeachtlichkeit eines anderweitigen Verbrauchs der Einnahme ist auf die Vermögensprüfung nicht übertragbar.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180142&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/
Willi S
Leitsätze ( Juris )
1. Erhöht sich der Wert des Vermögens während eines Bewilligungszeitraums kann eine Aufhebung der Leistungsbewilligung nur für die Monate erfolgen, in denen der Vermögenswert tatsächlich über dem Vermögensfreibetrag liegt. Sinkt der Vermögenswert vorliegend aufgrund der Tilgung von Schulden wieder soweit ab, dass Hilfebedürftigkeit eintritt, sind die Leistungen für die folgende Zeit zu belassen.
2. Die Anwendung der Rechtsprechung über die Verteilung einer einmaligen Einnahme und die Unbeachtlichkeit eines anderweitigen Verbrauchs der Einnahme ist auf die Vermögensprüfung nicht übertragbar.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180142&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/
Willi S
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