Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger

Nach unten

Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger  Empty Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger

Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Sep 2015 - 9:25

Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.06.2015 - L 8 SO 22/11

Leitsatz ( Autor )
1. Keine Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 4 SGB XII für in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeitende Leistungsberechtigte, wenn keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger, sondern Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit bezogen werden.

2. Eine entsprechende Anwendung des § 30 Abs. 4 SGB XII auf den Bezug anderer Leistungen als der nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII ist mangels planwidriger Regelungslücke ausgeschlossen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.07.2008 – L 20 SO 13/08 ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180268&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine Berücksichtigung eines Mehrbedarfs für behinderte Menschen in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 21 Abs. 4 SGB II.
» Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Bezugsberuf nach längerer Arbeitslosigkeit
» Eine Autismustherapie in einem Autismuszentrum ist keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (jetzt: zur sozialen Teilhabe). LSG Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Urteil vom 19.06.2018 -
» Mehrbedarf für behinderte Menschen - Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme - Kein Leistungsausschluss nach dem SGB II Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 16.01.2012,- L 26 AS 2360/11 B ER -
» Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Werkstatt für behinderte Menschen - Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten