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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Sep 2015 - 8:57

BSG, Urteil vom 05.08.2015 - B 4 AS 46/14 R


Leitsätze ( beck-aktuell )
Ein Anspruch auf Einstiegsgeld nach § 16b SGB II besteht nicht, wenn keine Aussicht auf Überwindung der Hilfebedürftigkeit besteht. Die Frage, ob der Erfolg im Sinne der Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch die sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Erwerbstätigkeit wahrscheinlich eintreten wird und das Einstiegsgeld für eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt wahrscheinlich erforderlich ist, sei anhand einer prognostische ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beantworten.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=13991&pos=0&anz=89
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/

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