Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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DAV moniert: Jobcenter vereiteln Anwaltsvergütungen bei Vertretung von Hartz-IV-Empfängern

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DAV moniert: Jobcenter vereiteln Anwaltsvergütungen bei Vertretung von Hartz-IV-Empfängern  Empty DAV moniert: Jobcenter vereiteln Anwaltsvergütungen bei Vertretung von Hartz-IV-Empfängern

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Sep 2015 - 12:49

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürchtet, dass Hartz-IV-Empfänger es immer schwerer haben werden, einen Rechtsanwalt zu finden, der sie in Verfahren gegen das Jobcenter vertritt. Denn Anwälte, die Hartz-IV-Empfänger vor Gericht vertreten, müssten immer häufiger auf ihr Honorar verzichten. Gewinne der Arbeitslose einen Prozess gegen das Jobcenter, müsse dieses ihm zwar die Kosten erstatten. Habe der Arbeitslose jedoch Schulden beim Jobcenter, verrechneten die Jobcenter häufig die beiden Summen. Der Anwalt gehe dann leer aus.

DAV kritisiert unzulässige Verrechnungspraxis der Jobcenter

"Die Schulden eines Mandanten einerseits und das Honorar seines Anwalts andererseits sind Forderungen von zwei Parteien, die nichts miteinander zu tun haben", sagt Rechtsanwalt Martin Schafhausen von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV. "Sie dürfen nicht miteinander verrechnet werden." Dennoch seien die Jobcenter explizit angewiesen zu prüfen, ob ein Hartz-IV-Empfänger Schulden hat, bevor Anwaltshonorare ausgezahlt werden. Gewinne der Mandant und habe er weder Prozesskostenhilfe noch Beratungshilfe erhalten, müsse das Jobcenter ihn von den Kosten des Rechtsanwalts freistellen. Der Arbeitslose sei dann nicht mehr derjenige, der dem Anwalt das Honorar schuldet, sondern das Jobcenter. "Dass dieses Honorar dann nicht mit Schulden des Hartz-IV-Empfängers verrechnet werden darf, liegt auf der Hand", kritisiert Schafhausen. Das bestätige auch ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Az: L 6 AS 188/13).
Quelle: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/dav-moniert-jobcenter-vereiteln-anwaltsverguetungen-bei-vertretung-von-hartz-iv-empfaengern
S.a.: Hartz-IV-Empfänger: Anwalt finden immer schwieriger?

Es versteht sich von selbst: Wer vor Gericht zieht, braucht einen guten, motivierten Anwalt, und dieser hat Anspruch auf ein Honorar. Anwälte, die Empfänger von Hartz IV vor Gericht vertreten, müssen jedoch immer häufiger auf ihres verzichten. Der Grund: Gewinnt der Arbeitslose den Prozess gegen das Jobcenter, muss dieses ihm zwar die Kosten erstatten. Hat der Arbeitslose jedoch Schulden beim Jobcenter, verrechnen die Jobcenter häufig die beiden Summen. Der Anwalt geht dann leer aus. Das ist nicht nur unrechtmäßig – es kann für Arbeitslose langfristig verheerende Folgen haben.

weiterlesen: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/soziales/1133/hartz-iv-empfaenger-anwalt-finden-immer-schwieriger/


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1875/

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