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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter Stuttgart - Bis zu 30 Prozent weniger Geld

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Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Sep 2015 - 12:30

Die Liga der Wohlfahrtspflege prangert eine „menschenunwürdige“ Praxis des Jobcenters Stuttgart bei der Tilgung von Darlehen an. Manchmal bleiben Betroffenen nur 70Prozent des Existenzminimums.
Heftige Kritik am Jobcenter Stuttgart: Die Liga der Wohlfahrtspflege und ihre Rechtsexperten monieren, das Vorgehen der Behörde bei Hartz-IV-Darlehen schließe ein „menschenwürdiges Dasein“ aus. Anlass ist die Tilgungspraxis. Bei mehreren Darlehen behalte das Jobcenter monatlich bis zu 30 Prozent der Grundbezüge ein, sagen die Kritiker. Erlaubt seien aber höchsten zehn Prozent, betonte Angela Riße vom Arbeitskreis Armut der Liga am Freitag bei einem Pressegespräch. „Es ist aus unserer Sicht nicht rechtens, dass hier das Existenzminimum in dieser Weise unterschritten wird.“
Keine Einigung auf direktem Weg
weiterlesen: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.jobcenter-stuttgart-bis-zu-30-prozent-weniger-geld.56c6f069-3b95-465f-a1b4-6e97238095ab.html
 
Rechtstipp dazu: Begrenzung der monatlichen Aufrechnung zur Tilgung mehrerer Darlehen - Die Tilgung für mehrere Darlehen ist insgesamt auf 10 % des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt ( vgl. LSG BB, Beschluss vom 29.07.2015 - L 32 AS 1688/15 B ER; SG Karlsruhe, Beschl. v. 25.02.2014 - S 4 AS 1/14 ER; Burkiczak in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 43 Rn. 34 ff. m. w. N.; SG Dortmund, Beschl. v. 16.05.2014 - S 32 AS 484/14 ER und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. September 2013 – L 3 AS 5184/12 ).

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1875/

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