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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Kostensenkungsaufforderung selbst stellt keinen Verwaltungsakt dar, darin wird keine bindende Regelung getroffen.

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Die Kostensenkungsaufforderung selbst stellt keinen Verwaltungsakt dar, darin wird keine bindende Regelung getroffen. Empty Die Kostensenkungsaufforderung selbst stellt keinen Verwaltungsakt dar, darin wird keine bindende Regelung getroffen.

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Sep 2015 - 12:06

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.07.2015 - L 11 AS 471/15 B PKH



Leitsatz ( Autor )
1. Dass es sich bei der Kostensenkungsaufforderung, die erst nach Prüfung der Unangemessenheit der Unterkunftskosten bzw. der Unzumutbarkeit einer Kostensenkung erfolgt, nicht um einen Verwaltungsakt handelt, steht nach allgemeiner Auffassung fest (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R; Bayer. LSG, Urteil vom 19.05.2015 - L 11 AS 90/15 -, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.2015 - L 2 AS 1848/14 B ; vgl. dazu auch: BSG, Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179944&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: Das BSG hat im Verfahren B 4 AS 27/15 B erstmals die Revision zu der Frage zugelassen, ob gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Aufforderung, die Unterkunftskosten zu senken, möglich ist.
Quelle: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1875/

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