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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Anspruch des Nothelfers auf Kostenerstattung für medizinische Behandlung aus Sozialhilfemitteln bei nicht feststellbarer Bedürftigkeit. SGB XII

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Beitrag von Willi Schartema Di 25 Aug 2015 - 8:14

SG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2015 - S 1 SO 215/15

Leitsatz ( Gericht )


Quelle:   http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Kein+Anspruch+des+Nothelfers+auf+Kostenerstattung+fuer+medizinische+Behandlung+aus+Sozialhilfemitteln+bei+nicht+feststellbarer+Beduerftigkeit/?LISTPAGE=2290388

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