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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 17 Aug 2015 - 11:57

Unterkunft und Heizung - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für mehrere Kinder - keine Bildung eines Durchschnittswerts


SG Osnabrück, Urteil vom 25.03.2015, S 24 AS 1022/12


Leitsätze ( Juris )
1. In Verfahren nach § 44 SGB X auf höhere Leistungen ist eine Saldierung von Leistungen für Regelbedarfe und Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht statthaft.

2. In Verfahren nach § 44 SGB X ist eine Saldierung über Leistungsmonate hinweg nicht statthaft.

Kindergeld für mehrere Kinder ist nicht als Durchschnittswert auf die Kinder zu verteilen.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE150011591&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Anmerkung: ebenso Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 14.04.2014 - L 9 AS 1180/13 ( (BSG, Beschluss vom 2. Dezember 2014, Az.: B 14 AS 241/14 B ); a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30. Januar 2013 - L 13 AS 67/11
 

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1866/

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