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Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - keine Saldierung von Nachzahlungen und Überzahlungen über mehrere Leistungsmonate hinweg - Sozialgeld - keine Saldierung von Nachzahlungen für Mehrbedarfe mit überzahlten Leistungen für
Unterkunft und Heizung - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für mehrere Kinder - keine Bildung eines Durchschnittswerts
SG Osnabrück, Urteil vom 25.03.2015, S 24 AS 1022/12
Leitsätze ( Juris )
1. In Verfahren nach § 44 SGB X auf höhere Leistungen ist eine Saldierung von Leistungen für Regelbedarfe und Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht statthaft.
2. In Verfahren nach § 44 SGB X ist eine Saldierung über Leistungsmonate hinweg nicht statthaft.
Kindergeld für mehrere Kinder ist nicht als Durchschnittswert auf die Kinder zu verteilen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE150011591&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Anmerkung: ebenso Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 14.04.2014 - L 9 AS 1180/13 ( (BSG, Beschluss vom 2. Dezember 2014, Az.: B 14 AS 241/14 B ); a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30. Januar 2013 - L 13 AS 67/11
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1866/
Willi S
SG Osnabrück, Urteil vom 25.03.2015, S 24 AS 1022/12
Leitsätze ( Juris )
1. In Verfahren nach § 44 SGB X auf höhere Leistungen ist eine Saldierung von Leistungen für Regelbedarfe und Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht statthaft.
2. In Verfahren nach § 44 SGB X ist eine Saldierung über Leistungsmonate hinweg nicht statthaft.
Kindergeld für mehrere Kinder ist nicht als Durchschnittswert auf die Kinder zu verteilen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE150011591&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Anmerkung: ebenso Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 14.04.2014 - L 9 AS 1180/13 ( (BSG, Beschluss vom 2. Dezember 2014, Az.: B 14 AS 241/14 B ); a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30. Januar 2013 - L 13 AS 67/11
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1866/
Willi S
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