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Die mit Gutachten des Instituts für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt und Regionalentwicklung an der EBZ Business School und der Ruhr-Universität Bochum (InWIS) von Oktober 2012 entwickelten Richtlinien entsprechen den vom Bundessozialgericht zum
sog. "schlüssigen Konzept" entwickelten Anforderungen.
Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 27.04.2015 - S 36 AS 4722/13 - rechtskräftig
Leitsatz ( Autor )
1. Bei den Kosten der Unterkunft ist es, bei der Frage der Betriebskosten nach Auffassung des Bundessozialgericht zulässig, zu Erstellung eines Konzepts auf bereits vorliegende Daten aus Betriebskostenübersichten zurückzugreifen, im Ausgangspunkt allerdings auf örtliche Übersichten und insoweit auf die sich daraus ergebenden Durchschnittswerte.
2. Der Leistungsträgern ist es jedoch verwehrt, aus den ermittelten kalten Betriebskosten einzelne Werte heraus zu rechnen. Auch die Kosten für einen Aufzug und Kabel sind nach der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung) als kalte Betriebskosten anzuerkennen. Dies gilt unabhängig davon, ob entsprechende Kosten tatsächlich anfallen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179591&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1864/
Willi S
Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 27.04.2015 - S 36 AS 4722/13 - rechtskräftig
Leitsatz ( Autor )
1. Bei den Kosten der Unterkunft ist es, bei der Frage der Betriebskosten nach Auffassung des Bundessozialgericht zulässig, zu Erstellung eines Konzepts auf bereits vorliegende Daten aus Betriebskostenübersichten zurückzugreifen, im Ausgangspunkt allerdings auf örtliche Übersichten und insoweit auf die sich daraus ergebenden Durchschnittswerte.
2. Der Leistungsträgern ist es jedoch verwehrt, aus den ermittelten kalten Betriebskosten einzelne Werte heraus zu rechnen. Auch die Kosten für einen Aufzug und Kabel sind nach der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung) als kalte Betriebskosten anzuerkennen. Dies gilt unabhängig davon, ob entsprechende Kosten tatsächlich anfallen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179591&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1864/
Willi S
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