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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 10 Aug 2015 - 11:47

 sog. "schlüssigen Konzept" entwickelten Anforderungen.



Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 27.04.2015 - S 36 AS 4722/13 - rechtskräftig




Leitsatz ( Autor )

1. Bei den Kosten der Unterkunft ist es, bei der Frage der Betriebskosten nach Auffassung des Bundessozialgericht zulässig, zu Erstellung eines Konzepts auf bereits vorliegende Daten aus Betriebskostenübersichten zurückzugreifen, im Ausgangspunkt allerdings auf örtliche Übersichten und insoweit auf die sich daraus ergebenden Durchschnittswerte.

2. Der Leistungsträgern ist es jedoch verwehrt, aus den ermittelten kalten Betriebskosten einzelne Werte heraus zu rechnen. Auch die Kosten für einen Aufzug und Kabel sind nach der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung) als kalte Betriebskosten anzuerkennen. Dies gilt unabhängig davon, ob entsprechende Kosten tatsächlich anfallen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179591&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1864/

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