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Ergänzende Sachleistungen nach § 31a Abs. 3 SGB II - keinen gültigen Personalausweis - Verfassungsmäßigkeit
Sozialgericht Dresden,Beschluss vom 30.07.2015 - S 20 AS 382715 ER
Leitsätze ( Autor )
In Anbetracht der erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der vorangegangenen Sanktion (vgl. SG Gotha, Vorlagebeschluss vom 26. Mai 2015 – S 15 AS 5157/15 –) war hier das dem Jobcenter in § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II eröffnete Ermessen dahingehend reduziert, dass trotz der Vorlage eines abgelaufenen Personalausweises nur die Erbringung der begehrten ergänzenden Sachleistung in Betracht kam.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179558&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1864/
Willi S
Leitsätze ( Autor )
In Anbetracht der erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der vorangegangenen Sanktion (vgl. SG Gotha, Vorlagebeschluss vom 26. Mai 2015 – S 15 AS 5157/15 –) war hier das dem Jobcenter in § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II eröffnete Ermessen dahingehend reduziert, dass trotz der Vorlage eines abgelaufenen Personalausweises nur die Erbringung der begehrten ergänzenden Sachleistung in Betracht kam.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179558&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1864/
Willi S
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