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Berücksichtigung einer Sonderumlage in Wohnungseigentümergemeinschaft als KdU
Anmerkung von Dr. Steffen Luik, RiLSG zu BSG, Urteil vom 18.09.2014 - B 14 AS 48/13 R
Leitsatz
Unabweisbare Aufwendungen für die Instandsetzung oder Instandhaltung von selbst bewohntem Wohneigentum sind auch vor dem 01.01.2011 als Bedarf für die Unterkunft anzuerkennen und vorbehaltlich einer Kostensenkungsaufforderung nicht auf die Höhe der angemessenen Aufwendungen begrenzt.
Quelle Juris: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1he2/page/homerl.psml;jsessionid=A4F1F9F04F873CF033CB54D91F36C2FD.jp15?nid=jpr-NLSR000008415&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1864/
Willi S
Leitsatz
Unabweisbare Aufwendungen für die Instandsetzung oder Instandhaltung von selbst bewohntem Wohneigentum sind auch vor dem 01.01.2011 als Bedarf für die Unterkunft anzuerkennen und vorbehaltlich einer Kostensenkungsaufforderung nicht auf die Höhe der angemessenen Aufwendungen begrenzt.
Quelle Juris: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1he2/page/homerl.psml;jsessionid=A4F1F9F04F873CF033CB54D91F36C2FD.jp15?nid=jpr-NLSR000008415&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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Willi S
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