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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beauftragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - intendiertes Ermessen - Rentenhöhe unerheblich (insoweit Abweichung von L 25 AS 2731/14 B ER;  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beauftragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - intendiertes Ermessen - Rentenhöhe unerheblich (insoweit Abweichung von L 25 AS 2731/14 B ER;  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beauftragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - intendiertes Ermessen - Rentenhöhe unerheblich (insoweit Abweichung von L 25 AS 2731/14 B ER;  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beauftragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - intendiertes Ermessen - Rentenhöhe unerheblich (insoweit Abweichung von L 25 AS 2731/14 B ER;  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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 Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beauftragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - intendiertes Ermessen - Rentenhöhe unerheblich (insoweit Abweichung von L 25 AS 2731/14 B ER;  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beauftragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - intendiertes Ermessen - Rentenhöhe unerheblich (insoweit Abweichung von L 25 AS 2731/14 B ER;  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

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 Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beauftragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - intendiertes Ermessen - Rentenhöhe unerheblich (insoweit Abweichung von L 25 AS 2731/14 B ER;  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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 Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beauftragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - intendiertes Ermessen - Rentenhöhe unerheblich (insoweit Abweichung von L 25 AS 2731/14 B ER;  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

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 Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beauftragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - intendiertes Ermessen - Rentenhöhe unerheblich (insoweit Abweichung von L 25 AS 2731/14 B ER;  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beauftragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - intendiertes Ermessen - Rentenhöhe unerheblich (insoweit Abweichung von L 25 AS 2731/14 B ER;

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 Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beauftragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - intendiertes Ermessen - Rentenhöhe unerheblich (insoweit Abweichung von L 25 AS 2731/14 B ER;  Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beauftragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - intendiertes Ermessen - Rentenhöhe unerheblich (insoweit Abweichung von L 25 AS 2731/14 B ER;

Beitrag von Willi Schartema Mo 10 Aug 2015 - 11:08

 Beschluss vom 05.11.2014) - Eingliederungsvereinbarung


Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2015 - L 25 AS 543/15 B ER - rechtskräftig


Auch eine bestehende Eingliederungsvereinbarung mit dem Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt „schützt“ nicht vor der Beantragung der Rente bei fehlerfreier Ermessensentscheidung des JC.


Leitsatz ( Autor )
1. Einzelfall zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung eines Jobcenters im Rahmen der Aufforderung zur vorzeitigen Antragstellung auf Gewährung von Altersrente an eine Grundsicherungsempfängerin (hier: fehlerfreie Ermessensentscheidung bejaht).

2. Eine in die Ermessensentscheidung einzustellende Besonderheit liegt hier auch nicht etwa darin begründet, dass das JC mit der Antragstellerin eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen hat mit dem Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt.

3. In dieser Eingliederungsvereinbarung sind zwar nicht nur Pflichten der Antragstellerin - insbesondere eine solche zu mindestens vier Bewerbungsbemühungen monatlich - geregelt, sondern stellt der Antragsgegner Unterstützungsleistungen, insbesondere auch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses, in Aussicht. Damit liegt aber kein Fall der nachdrücklich dokumentierten fortdauernden Arbeitsmarktnähe etwa durch umfängliche nicht aussichtslose Initiativbewerbungen oder im Hinblick auf zeitnah oder sogar gegenwärtig bezogene Eingliederungsleistungen vor, wie er vom 10. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss als besonderer Ausnahmefall erwogen worden ist ( LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2014 - L 10 AS 2254/14 B ER, Rz. 18 ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179201&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Rechtstipp: Auch eine bestehende Eingliederungsvereinbarung „schützt“ vorläufig vor der Beantragung der Rente bei fehlender Ermessensausübung ( Beschluss des LSG BB, Az. L 28 AS 2330/13 B ER zur vorgezogenen Altersrente ab 63 vom 27.09.2013).

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1864/

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