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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Aug 2015 - 9:33

SG Osnabrück, Urteil vom 28.04.2015 - S 31 AS 41/14 - nicht rechtskräftig


Leitsätze ( Autor )
1. Eine Mutter hat auch dann einen Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn sie erneut verheiratet ist.
2. Die Mutter hat sich allein um ihre erstgeborene Tochter gekümmert. Es ist auch berücksichtigt worden, dass der Ehemann der Klägerin kein Deutsch und die Tochter nur wenig Russisch spricht. Eine Verantwortung im Zusammenhang mit der Kindererziehung lasse sich nicht feststellen.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE150007245&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint 


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1863/

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