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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung nach dem SGB II - Einkommenseinsatz - keine Absetzbarkeit von Kontoführungsgebühren

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Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Aug 2015 - 9:25

Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.10.2014 - S 13 AS 2975/12 - rechtskräftig



Leitsatz ( Autor )
1. Bei der Kontoführungsgebühr handelt es sich nicht um eine Ausgabe, die mit der Erzielung des Renteneinkommens notwendig verbunden ist.

2. Die Entrichtung von Kontoführungsgebühren ist für die Auszahlung der Rente keineswegs unabdingbar, da bei zahlreichen Bankinstituten die Möglichkeit der Einrichtung eines kostenfreien Girokontos besteht (vgl. SG Gießen, Urteil vom 12.06.2012, Az. S 18 SO 222/11).

3. Es handelt es also um Kosten des allgemeinen Lebensunterhalts, die mit dem Regelsatz abgegolten sind (SG Lüneburg, Urteil vom 15.10.2009, Az. S 28 AS 593/08, sodass eine gleichzeitige Minderung des Einkommens um diese Positionen zu einer doppelten Berücksichtigung führen würde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.04.2008, Az. L 8 SO 5/06).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179443&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Anmerkung: a. A. SG Freiburg Urteil vom 10.5.2011, S 9 SO 406/08

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1863/

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