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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Angelegenheiten nach dem SGB II (AS); Einkommensberücksichtigung; keine mehrfachen Freibeträge bei Lohnvorschuss

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Beitrag von Willi Schartema Mo 13 Jul 2015 - 13:48

Sozialgericht Halle (Saale), Urteil vom 09.06.2015 - S 7 AS 2305/13



Leitsatz ( Juris )
Zahlt der Arbeitgeber einen Lohnvorschuss im Monat vor Fälligkeit der Lohnzahlung, ist der Grund- und Erwerbstätigenfreibetrag nicht gesondert von dem Bruttowert des Vorschusses und nochmals von dem der Restzahlung zu berechnen und abzusetzen. Die Freibeträge sind ausgehend vom Gesamtbruttlohn des Beschäftigungsmonats zu berechnen und anteilig in den Zuflussmonaten vom Vorschuss und der restlichen Lohnzahlung abzuziehen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179114&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1856/

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