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Abweichung vom Kopfteilprinzip aus bedarfsbezogenen Gründen - Sanktion
SG Schleswig, Beschluss vom 6. Mai 2015 - S 9 AS 69/15 ER
Leitsatz (Autor)
Ist die Sanktion gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit dem Wegfall der Leistungen für Unterkunftsaufwendungen verbunden, kann dies eine Abweichung vom „Kopfteilprinzip" und höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft an die weiteren Bedarfsgemeinschaftsmitglieder rechtfertigen (Bestätigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, Urteile vom 23. Mai 2013 – B 4 AS 67/12 R – und vom 2. Dezember 2014 – B 14 AS 50/13 R).
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2015/06/sg-schleswig-beschluss-vom-06-05-2015-s-9-as-69-15-er.pdf
Anmerkung: S. a. Beitrag von RA Helge Hildebrandt: Auch im Kreis Rendsburg-Eckernförde gilt: Bei Sanktion eines Familienmitglieds volle Unterkunftskosten für die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
weiterlesen: http://sozialberatung-kiel.de/2015/06/09/auch-im-kreis-rendsburg-eckernforde-gilt-bei-sanktion-eines-familienmitglieds-volle-unterkunftskosten-fur-die-ubrigen-mitglieder-der-bedarfsgemeinschaft/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/
Willi S
Leitsatz (Autor)
Ist die Sanktion gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit dem Wegfall der Leistungen für Unterkunftsaufwendungen verbunden, kann dies eine Abweichung vom „Kopfteilprinzip" und höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft an die weiteren Bedarfsgemeinschaftsmitglieder rechtfertigen (Bestätigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, Urteile vom 23. Mai 2013 – B 4 AS 67/12 R – und vom 2. Dezember 2014 – B 14 AS 50/13 R).
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2015/06/sg-schleswig-beschluss-vom-06-05-2015-s-9-as-69-15-er.pdf
Anmerkung: S. a. Beitrag von RA Helge Hildebrandt: Auch im Kreis Rendsburg-Eckernförde gilt: Bei Sanktion eines Familienmitglieds volle Unterkunftskosten für die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
weiterlesen: http://sozialberatung-kiel.de/2015/06/09/auch-im-kreis-rendsburg-eckernforde-gilt-bei-sanktion-eines-familienmitglieds-volle-unterkunftskosten-fur-die-ubrigen-mitglieder-der-bedarfsgemeinschaft/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/
Willi S
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